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Allgemeine 

Geschäftsbedingungen

Geltung: Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben. Die Bezeichnungen Veranstalter und Kunde sind gleichzusetzen.

1. Nutzung Location

Vertragspflicht Business Events Hamburg

1.1 Die Räumlichkeiten werden am Veranstaltungstermin wie besichtigt dem Veranstalter überlassen.

 

1.1.1.Business Events Hamburg überlässt dem Veranstalter/Kunden die Räumlichkeiten während der vereinbarten Dauer nach freigestellter Besichtigung ohne Gewähr für die Eignung für den Veranstaltungszweck.

 

1.1.2.Sollte es sich bei der angemieteten Location um eine Off-Location/ Interims-Location handeln, behält sich Business Events Hamburg das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern.

 

Vertragspflicht Veranstalter/Kunde

1.2 Der Veranstalter hat die Pflicht, mitgebrachte Gegenstände nach der Veranstaltung zu entfernen und die Räume sowie Einrichtungen in einwandfreiem Zustand fristgerecht und besenrein zu übergeben, dies gilt insbesondere auch für den Außenbereich der Immobilie. Jede verantwortliche Überlassung der Räume an eine dritte Partei bedarf der schriftlichen Zustimmung von Business Events Hamburg.

 

1.2.1 Der Veranstalter/Kunde teilt Business Events Hamburg 10 Werktage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Business Events Hamburg berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Business Events Hamburg möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

1.2.2 Zeitungsanzeigen, die eine Einladung zu einer Veranstaltung in die Location enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Business Events Hamburg.

 

1.2.3 Absicht und Zweck der Veranstaltung sind Business Events Hamburg bei Vertragsabschluss zu benennen. Der Veranstalter/Kunde hat den angegebenen Zweck der Veranstaltung objektiv erkennbar einzuhalten. Der Teilnehmerkreis ist Business Events Hamburg zu beschreiben und verbindlich einzuhalten. Werbe- und Verkaufsveranstaltungen o.ä. sind in ihrer Auslegung und Gestaltung vorher mit Business Events Hamburg abzustimmen.

 

1.2.4 Business Events Hamburg  und Veranstalter/Kunde sind sich einig, dass der Nutzer im Sinne sämtlicher rechtlicher Vorschriften und im Sinne anderer Institutionen, beispielsweise GEMA, der Veranstalter ist und dass in diesem Zusammenhang den Vermieter keinerlei Verantwortlichkeiten treffen. Etwaige mit der Veranstaltung verbundene Kosten trägt allein der Nutzer. Sollte Business Events Hamburg diesbezüglich in

Anspruch genommen werden, stellt der Nutzer ihn vollumfänglich frei.

 

1.2.5 Verstöße des Veranstalters/Kunde gegen die vereinbarten Vertragspflichten, die die Interessen von Business Events Hamburg beeinträchtigen, berechtigen Business Events Hamburg mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, die vom Veranstalter geplante Veranstaltung abzusagen und den Veranstalter/Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Ersatzansprüche des Veranstalters sind in einem derartigen Fall ausgeschlossen.

 

1.2.6 Die Mietung beginnt bei Übergabe und endet bei Rücknahme durch Business Events Hamburg oder dessen Erfüllungsgehilfen.

 

2. Zahlungsbedingungen / Verzug

2. 1 Bei Auftragsbestätigung durch Unterschrift des Veranstalters/Kunde sind 100 % der Miete als Buchungsbestätigung und 75% aller weiteren Positionen fällig und spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto des Vermieters zu zahlen, sofern zwischen Veranstalter und Business Events Hamburg nichts anderes schriftlich

vereinbart wurde. Ist der Vertrag weniger als 7 Tage vor dem

geplanten Beginn der Veranstaltung geschlossen worden, so ist die Anzahlung sofort fällig. Business Events Hamburg ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§280 ff., 326BGB) Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen, wenn der Veranstalter/Kunde sich mit der Zahlung des Abschlages in Verzug befindet und ihm von Business Events Hamburg eine Nachfrist gesetzt worden ist mit einer Ablehnungsandrohung.

Sonst ist Business Events Hamburg berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Veranstalter/ Kunde kommt ohne weitere Erklärung Business Events Hamburg in Verzug, wenn und soweit er 10 Kalendertage nach dem Fälligkeitstag nicht bezahlt. Wenn Mängel vorliegen, steht dem Veranstalter/Kunde  ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung / Leistung ist offensichtlich mangelhaft bzw. den Veranstalter/Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Leistung zu.

In einem solchen Fall ist der Veranstalter/Kunde nur zur Rückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

 

Bei Zahlungsverzug ist Business Events Hamburg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basissatz (§247 BGB) zu erheben.

 

2.2 Die Nachberechnung erfolgt in einer gesonderten Rechnung nach der Veranstaltung. Alle anfallenden Zusatzkosten (Catering, Technik, Deko, etc.)  sowie der Verbrauch von Kraftstrom nach kWh, der nicht durch die Nebenkosten abgedeckt ist, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

 

2.3 Der Rechnungsempfänger ist mit dem Vertragspartner identisch. Bei Vertragsunterzeichnung durch Dritte (z.B. Agenturen) muss sich der Rechnungsempfänger durch schriftliche Kundenvollmacht legitimieren.

3. Rücktritt, Stornierung

Der Veranstalter/Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Business Events Hamburg eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung Business Events Hamburg zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung / Leistung besteht.

 

Storniert der Kunde einen Auftrag oder hat er einen Rücktritt vom Vertrag zu vertreten, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

Bei einem Rücktritt der gebuchten Veranstaltung sind bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % und ab 59 Tage 100 % des Mietpreises fällig.

 

Soweit für die Veranstaltung bereits externe Dienstleister (beispielsweise Techniker, Catering, Mobiliar etc.) gebucht wurden, die uns ihrerseits infolge der Stornierung mit Stornokosten belegen, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Kosten zusätzlich zur Ausfallvergütung gegen Nachweis zu ersetzen, soweit diese Stornokosten handelsüblich sind. 

 

Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Business Events Hamburg.

 

4. Rücktritt Business Events Hamburg

Sollte der Kunde die vereinbarten Teilzahlungen nicht fristgerecht und auch nicht innerhalb einer Nachfrist von 7 Tagen zahlen, ist Business Events Hamburg berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat Business Events Hamburg begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung die Sicherheit oder den Ruf der Location zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann Business Events Hamburg die Veranstaltung absagen, ohne dass daraus eine Forderung seitens des  Veranstalters begründet wird.

 

5. Haftung Business Events Hamburg

Business Events Hamburg haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Diese Haftung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Schadenersatzansprüche des Veranstalters wegen unvorhergesehener Betriebsstörungen und sonstigen, die Veranstaltung behindernden Ereignisse werden nach

Maßgabe des im Punkt 5, Satz 1, des Vertrages normierten Rahmens erfüllt.  Business Events Hamburg haftet nicht für die Beibringung der für die Veranstaltung notwendigen Genehmigungen, die über die Genehmigungen für den laufenden Betrieb der Location hinausgehen. Für sämtliche vom Veranstalter und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt Business Events Hamburg keine Verantwortung.

 

6. Veranstalterhaftung

Der Veranstalter/ Kunde trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung. Er haftet insbesondere für alle durch ihn, seine Beauftragten, seine Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, deren Vorbereitung und nachfolgender Abwicklung in den Räumen von Business Events Hamburg verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und befreit Business Events Hamburg von allen Schadenersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch den Veranstalter oder Dritte gegen sie geltend gemacht werden können, sofern diese Ansprüche nicht nach Punkt 5 des Vertrages in die Hauptverantwortlichkeit von Business Events Hamburg fallen.

 

7. Bruch und Verlust: Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder seines Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. 

 

8. Forderungen

Der Veranstalter kann gegen Forderungen von Business Events Hamburg aus diesem Vertrag nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, sofern seine Forderungen von Business Events Hamburg unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Überlassungsvertrag Hamburg.

Sollte eine Bestimmung der aufgeführten Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Business Events Hamburg

Nadine Hahn

Dorfstraße 66 I 25436 Groß Nordende

Steuernummer 13/115/05363

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